Basierend auf dem Bundesnaturschutzgesetz ist für Bauvorhaben, die relevante Eingriffe in die Natur und Landschaft erfordern, ein landschaftspflegerischer Begleitplan erforderlich. Insbesondere für Bauprojekte im bisher unbebauten Außenbereich ist er als Teil der Planungsunterlagen für die Baugenehmigung erforderlich.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplans richtet sich nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV), die für Bayern die Richtlinien und Anwendungspraxis der naturschutzrechtlichen Regelung einheitlich darstellt.
Wo Eingriffe in die Natur nicht zu vermeiden sind, müssen entsprechend Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zur Kompensation geplant werden. Wir beraten Sie zu Ihren Fragen rund um das Thema, erstellen landschaftspflegerische Begleitpläne gemäß den rechtlichen Vorgaben und fertigen Freiflächengestaltungspläne inklusive landschaftspflegerischer Begleitplanung mit Kompensationsberechnung für Sie an.
Bauplanung
Wir erstellen eine zuverlässige Bauplanung für den Bau von Wohnhäusern, Bauten für Landwirtschaft und Gewerbe, wie auch von Reitanlagen.
Bauleitung
Im Rahmen der Bauleitung organisieren und koordinieren wir für Sie den Ablauf aller geplanten Bauarbeiten bis zur schlüsselfertigen Übergabe.
Baustatik
Wir übernehmen die statischen Berechnungen wie auch die komplette Tragwerksplanung für Ihr Bauprojekt, mit den erforderlichen Nachweisen.
Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verügung!
MW Planungs GmbH
Kleinbergham 3 · D-83119 Obing · Tel.: (0049) 08624-829522 · buero@mwplanungsgmbh.de
Verantwortlich für den Inhalt: Mathias Wolfegger
Sitz des Unternehmens: Obing · Gerichtsstand: D-83278 Traunstein
USt-ID: DE 265554040